Es gibt zahlreiche Gründe, dass unser Körper eine Erholung braucht: eine Operation, gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Unfall, eine chronische Erkrankung oder einfach Erschöpfung. Spezielle Rehabilitationseinrichtungen führen individuell abgestimmte Heilmaßnahmen durch.
Was versteht man unter Rehabilitation?
Eine Rehabilitation (Reha) kann vorbeugend erfolgen, um Pflegebedürftigkeit oder weitere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Ziel ist, die Gesundheit so weit wie möglich wiederherzustellen und den Patienten derart zu mobilisieren, dass er erneut am sozialen Leben teilnehmen kann bzw. dessen Arbeitskraft zu erhalten oder wiederherzustellen. Welche Therapien eine Reha-Einrichtung anbietet, hängt von folgenden Kriterien ab:
- Einrichtung: Unterschiedliche Einrichtungen bieten bei gleichen Erkrankungen teils unterschiedliche Heilmaßnahmen an.
- Kurarzt: Dieser bestimmt individuell, welche Heilmethoden er für den Patienten als richtig erachtet.
- Erkrankung: Die Reha-Anwendungen werden auf die Erkrankung abgestimmt.
In einer Klinik für Ganzheitsmedizin und Naturheilkunde werden beispielsweise Schulmedizin auf hohem fachlichem Niveau mit Komplementärmedizin und Naturheilverfahren kombiniert. Diverse Reha-Kliniken bieten zahlreiche medizinischen Anwendungen an – beispielsweise Ernährungstherapie, Massagen, Stressbewältigungsverfahren, Bewegungstherapie, Immuntherapie, Krankengymnastik, Lymphdrainage, Schmerztherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie und viele mehr.
Reha beantragen
Eine Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie muss über den Hausarzt oder einen Facharzt verordnet werden und die medizinische Notwendigkeit begründet werden. Danach kann der Antrag auf Reha mittels Antragsformular G110 der Rentenversicherung und Einreichung sämtlicher notwendiger Unterlagen gestellt werden. Nachdem der Kostenträger den Antrag geprüft hat, erhält man eine Zusage oder einen Ablehnungsbescheid. Wurde der Antrag abgelehnt, kann man Widerspruch einlegen. Für die Kostenübernahme kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage:
- die Deutsche Rentenversicherung, wenn es um den Erhalt der Arbeitskraft geht,
- die Unfallversicherung, wenn es sich um eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall handelt,
- die gesetzliche Krankenversicherung, wenn es um die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit geht,
- die Krankenkasse, wenn es sich um eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur handelt.
Weiters können die Bundesagentur für Arbeit, eine private Krankenversicherung oder das Sozialamt in Frage kommen.
Anspruch auf eine Reha
Ob man Anspruch auf eine Reha hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab. Der Anspruch muss also direkt mit diesem geklärt werden. Prinzipiell müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Patient muss körperlich in der Lage sein, die Reha-Behandlung auch durchführen zu können.
- Der Arzt muss die Notwendigkeit für eine Reha feststellen.
Das Spektrum von Erkrankungen, bei denen eine Reha angebracht ist, ist breit und reicht von Atemwegserkrankungen über Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems bis zu psychosomatischen Erkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates.